- made in. ..
- made in. ..['meɪd ɪn; englisch »hergestellt in«], von Großbritannien 1887 durch den Merchandise Marks Act eingeführte Herkunftsbezeichnung für Waren zum Schutz der heimischen Industrie. Das protektionistische Ziel, durch die Kennzeichnung ausländischer, insbesondere deutsche Erzeugnisse zu diskriminieren, wurde nicht erreicht. Später wurde diese Herkunftsbezeichnung auch von anderen Staaten angewendet und im Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren (Madrider Herkunftsabkommen) von 1891 international geregelt. Nach den Einfuhrvorschriften verschiedener Länder ist die Kennzeichnung »made in. ..« obligatorisch. Ein Missbrauch der Herkunftsangabe gilt als unlauterer Wettbewerb. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Herkunftsbezeichnung Made in Germany zum Markenzeichen der exportorientierten Bundesrepublik Deutschland. In der DDR mussten seit 1970 die für den Export bestimmten Waren die Bezeichnung »Hergestellt in der DDR« tragen. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist für alle in Deutschland hergestellten Waren die Kennzeichnung »Made in Germany« wieder zulässig.
Universal-Lexikon. 2012.